Laufende Planungsverfahren
Wie können Sie sich beteiligen?
Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind.
Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen.
Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts.
Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:
Kontakt
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7
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Raum 240
Frau Siegmund
07041 876-259
Raum 238
Herr Walburg
07041 876-256
Raum 239
Frau Kretz
07041 876-254
Raum 239
Herr Körner
07041 876-258
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Bebauungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Kindergarten Ziegelwiesen“, Gemarkung Lienzingen
Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 30.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kindergarten Ziegelwiesen“ in Mühlacker-Lienzingen sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt.
Er hat aufgrund von Planänderungen beschlossen, diese erneut öffentlich auszulegen. Auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB hat der Gemeinderat entschieden, dass Stellungnahmen nur innerhalb einer Frist von drei Wochen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Diese sind in den ausliegenden Unterlagen gelb kenntlich gemacht.
Die erneute Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 06.07.2026 bis 27.07.2026 (je einschließlich).
Offenlageunterlagen zum Entwurf „Kindergarten Ziegelwiesen“
Beschlussvorlage 102/2026 vom 30.06.2026
Anlage 1: Abwägungsempfehlung vom 12.06.2026 (PDF)
Anlage 2: Entwurf des Bebauungsplans: Planzeichnung mit Textteil vom 12.06.2026 (PDF)
Anlage 3: Begründung vom 12.06.2026 (PDF)
Anlage 4: Gutachten und Informationen zum Bebauungsplan:
- Anlage 4.1: Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 10.06.2026
- Anlage 4.2: Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 05.02.2020
- Anlage 4.3: Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Stand 30.04.2019
- Anlage 4.4: Voruntersuchung schalltechnischer Belange, Stand 03.09.2020
- Anlage 4.5: Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung, Stand 01.08.2023
- Anlage 4.6: Topographische Bestandsaufnahme, Stand 14.09.2023
- Anlage 4.7: Geotechnischer Bericht, Stand 09.11.2023
- Anlage 4.8: Lageplan mit Topographie, Stand 21.11.2023
- Anlage 4.9: Schnitte, Stand21.11.2023
- Anlage 4.10: Messung von Radon in der Bodenluft, Stand 24.11.2023

